Ich habe an den Deutschen Bundestag zwei Petitionen gerichtet.

Petition https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_11/_19/Petition_118128.nc.html

Text der Petition: Mit der Petition wird gefordert,
1. in den Paragraphen 174, 174a, 174b, 174e sowie 176, 176a, 176b des Strafgesetzbuches den Begriff "Missbrauch" durch den Begriff "Misshandlung" zu ersetzen,
2. in das Strafgesetzbuch den Tatbestand der Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen aufzunehmen.

Begründung

Im Strafgesetzbuch heißt es „sexueller Missbrauch“ und „schwerer sexueller Missbrauch“, wenn es um Kinder und Jugendliche geht. Im Gesetzestext selbst ist jeweils von „Handlungen“ zu lesen. Da fragen sich geneigte Leser(innen) mit mir, warum es im Titel nicht „Misshandlung“ heißt. Denn wie alle Verständigen wissen, gibt es, wo ein „Missbrauch“ ist, auch einen „Gebrauch“. Dass es einen solchen in diesem Zusammenhang geben können sollte, dürfte nur zynischen Menschen in den Sinn kommen.
Ich beantrage, in den einschlägigen Paragraphen des Strafgesetzbuches den Begriff „Missbrauch“ durch den Begriff „Misshandlung“ zu ersetzen.
Obwohl es auch bei der Misshandlung von Kindern und Jugendlichen ein „Eindringen in den Körper“, das die „Vergewaltigung“ definiert, gibt, kennt das Strafgesetzbuch den Tatbestand der Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen nicht.
Ich beantrage, in das Strafgesetzbuch den Tatbestand der Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen aufzunehmen.

Im Verlauf der weiteren Diskussion habe ich meinen Antrag modifiziert und vorgeschlagen, „sexueller Missbrauch“ in den einschlägigen Paragraphen durch „sexualisierte Gewalt“ zu ersetzen. 

Es hat gedauert, aber am 22.09.2022 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, „das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist“. (Die Mitteilung, die ich dazu von der Vorsitzenden des Petitionsausschusses erhalten habe, kann hier heruntergeladen werden.)

Die Bedeutung von Begriffen und Sätzen ist anscheinend im Deutschen Bundestag nicht weit entwickelt. Denn tatsächlich hat sich an der Gesetzgebung nichts geändert. Es bleibt bei dem aus meiner Sicht unerträglichen Wort „Missbrauch“. (In meiner Antwort an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, die hier heruntergeladen werden kann, habe ich das hoffentlich hinreichend deutlichgemacht.)

Höchst interessant finde ich allerdings diese Feststellung der Vorsitzenden des Petitionsausschusses: „In Bezug auf die mit der Petition geforderte Ersetzung des Begriffs ‚Missbrauch‘ stellt der Ausschuss fest, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ursprünglich eine begriffliche Neufassung der Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern in §§ 176 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) als ‚Sexualisierte Gewalt gegen Kinder‘ vorsah.“ Die Bundesregierung war also meiner Meinung.

Der absurde Umgang mit der deutschen Sprache setzt sich in einer weiteren Passage der Mitteilung der Ausschussvorsitzenden fort: „Die Sachverständigen führen aus, dass im Falle der Einführung der Begrifflichkeit der sexualisierten Gewalt insbesondere bei potenziellen Tätern und Betroffenen ein dahingehendes Missverständnis entstehen könnte, dass die Strafbarkeit sexueller Handlungen mit Kindern immer mit einer Gewaltanwendung des Täters einhergehen müsse. Die bisherige Terminologie beinhalte dagegen unmissverständlich auch gewaltlose und manipulative Begehungsformen, die auch den Großteil der Fälle ausmachten.“

Ich bin völlig entgeistert angesichts der Begriffsverwirrung, die im Deutschen Bundestag und bei den angeführten Sachverständigen herrscht. Wer außer ihnen würde auf die empörende Idee verfallen, dass es strafbare sexuelle Handlungen an Kindern geben könnte, die „gewaltlos“ oder (nur) „manipulativ sind? Ich habe der Ausschussvorsitzenden empfohlen, sich bei den Menschen zu erkundigen, die von katholischen Priestern „missbraucht“ worden sind, ob sie diese Handlungen als „gewaltlos“ oder (nur) „manipulativ“ und nicht als Gewalt empfunden haben und empfinden. Denn was ist etwa eine Drohung mit Gewalt, falls ein Kind sich irgendwem gegenüber offenbaren würde?

Letztlich bleibt mir nur die Genugtuung darüber, dass die Bundesregierung erfreulicherweise weiß, dass es kein „Missbrauch“ ist, was Kindern angetan wird, sondern „sexualisierte Gewalt“. Und vielleicht wird sich diese Einsicht irgendwann auch im Deutschen Bundestag und bei denen, die von der Ausschussvorsitzenden als „Sachverständige“ bezeichnet worden sind, verbreiten. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

 
Nun habe ich eine andere Petition an den Deutschen Bundestag mit folgender Forderung gerichtet:

Petition https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2022/_02/_07/Petition_130544.html

Text der Petition Mit der Petition wird gefordert, im Völkerstrafgesetzbuch § 7 („Verbrechen gegen die Menschlichkeit“) „Menschlichkeit“ durch „Menschheit“ zu ersetzen.

Begründung

Die Ursprungsfassung des Völkerstrafgesetzbuches ist mutmaßlich in Englisch erfolgt. Bei der Übersetzung in die deutsche Sprache wurde offensichtlich nicht darauf geachtet, dass der englische Begriff „humanity“ sowohl als „Menschlichkeit“ als auch als „Menschheit“ übersetzt werden kann. Wie aber soll ein Verbrechen gegen „die Menschlichkeit“ begangen werden können, da es sich dabei um eine Eigenschaft handelt? Es ist möglich, dieser nicht zu entsprechen, aber da „die Menschlichkeit“ keine Person/kein Subjekt ist, kann sie auch keinem Verbrechen zum Opfer fallen. Dies trifft allerdings, wie wir nicht erst seit Faschismus und Stalinismus wissen, sehr wohl auf „die Menschheit“ zu. Diese ist von derartigen Verbrechen nicht real in ihrer Gesamtheit betroffen, sondern aufgrund der Grausamkeit und des Umfangs vor allem sinnbildlich, also metaphorisch oder auch symbolisch. Um diesem Tatbestand Rechnung zu tragen, sollte der Deutsche Bundestag im Völkerstrafgesetzbuch § 7 das Wort „Menschlichkeit“ durch den Begriff „Menschheit“ ersetzen.

Der Petitionsausschuss und der Deutsche Bundestag haben meine Petition, im Völkerstrafgesetzbuch § 7 („Verbrechen gegen die Menschlichkeit“) „Menschlichkeit“ durch „Menschheit“ zu ersetzen, abgelehnt. Die „Argumentation“, die hier heruntergeladen werden kann, läuft im Grunde lediglich hinaus auf: „Das haben wir schon immer so gemacht und dabei bleibt es.“ Diese ist ebenso grundfalsch wie die Zurückweisung selbst.

Wie schon bei der Zurückweisung meiner Petition zur absurden gesetzlichen Behauptung der Möglichkeit eines „Missbrauchs“ von Menschen muss ich feststellen, dass die dafür Verantwortlichen sprachliche Banausen sind. Alle anderen laufen denen nach Hameln ganz sicher einfach hinterher. Hinsichtlich der Argumentation für „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ heißt es dort:

„Dem Römischen Statut von 1996 wiederum liegt der ‚Draft Code of Crimes against the Peace and Security of Mankind‘ von 1996 zu Grunde, in welchem unter Artikel 18 die ‚Crimes against humanity‘ definiert sind. Die Verwendung von ‚mankind‘ im Titel des Entwurfs und von ‚humanity‘ in Artikel 18 spricht nach Dafürhalten des Ausschusses ausdrücklich dafür, dass ‚crimes against humanity‘ gerade nicht als ‚Verbrechen gegen die Menschheit‘ gedacht waren.“

Es ist mir völlig unerklärlich, wie jemand einen solch Satz verfassen kann. Denn mit diesem wird völlig ignoriert, dass „mankind“ nichts anderes heißt als „Menschheit“ und eben nicht „Menschlichkeit“. Es hat nicht die Doppelbedeutung „Menschlichkeit“ wie „humanity“. Aber offensichtlich treten die Verantwortlichen im Petitionsausschuss mit ebenso großer Freude wie Ignoranz nicht nur die deutsche, sondern auch die englische Sprache mit Füßen. Tatsächlich ist es so, dass nur die deutsche, die us-amerikanische und die japanische Sprache laut dem Übersetzungsprogramm Deepl einen Unterschried zwischen „Menschheit“ und „Menschlichkeit“ kennen. Beim Japanischen erkennbar an den unterschiedlichen Zeichen. Ich weiß nicht, was im römischen Original in britisch-englischer Sprache steht. Aber möglicherweise haben die US-Amerikaner „mankind“ und „humanity“ gemeinsam in „humanity“ übertragen.

Auf jedem Fall dürfen in diesem Sinne müssen alle gewählten Damen und Herren in aller Welt nicht „freundlich zu Menschen“ sein, sondern „nett zur Freundlichkeit“. Etwas Lächerlicheres ist mir in meinem 75-jährigen Leben kaum untergekommen.